Wichtiger Hinweis!
Im Jahr 2012 wurde die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wülfrath – § 13 Tiere die Tiere in der Stadt Wülfrath betreffend, dahingehend geändert, dass ab sofort, alle Freigänger-Katzen ab dem 5. Lebensmonat kastriert und gekennzeichnet sein müssen. (Freigänger-Katze sein bedeutet: Tiere, die ein Zuhause haben, aber regelmäßig nach draußen dürfen).
Freilebende Katzen, die niemandem zugeordnet werden können, dürfen nicht mehr gefüttert werden. Füttern Sie regelmäßig eine solche freilebende Katze, werden Sie als Tierhalter angesehen und tragen die Verantwortung für dieses Tier bzw. diese Tiere (auch kostenmäßig).
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften, kann es zu einem Ordnungsgeld kommen!
§ 13 Tiere
(1) Tiere sind auf den Verkehrsflächen und in Anlagen so zu halten, dass sie weder Personen, noch Tiere oder Sachen verletzen, beschädigen, gefährden oder verunreinigen können.
(2) Wer auf Verkehrsflächen oder Anlagen Tiere mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Personen, die Tiere mit sich führen, sind verpflichtet, geeignete Behältnisse in ausreichender Zahl mit sich zu führen, um die Hinterlassenschaften vollständig aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen zu können. Bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörde oder die Polizei ist das Mitführen solcher Behältnisse nachzuweisen.
(3) Auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, sonstigen öffentlichen Sporteinrichtungen und Schulhöfen dürfen Tiere nicht mitgeführt werden (siehe auch § 8).
(4) Wild lebende Tiere, insbesondere Katzen und Tauben, dürfen nicht gefüttert werden.
(5) Hunde sind unbeschadet der Regelungen des Landeshundegesetzes NRW in folgenden Bereichen nur angeleint auszuführen:
1) auf Verkehrsflächen, dem öffentlichen Nutzen dienenden Flächen und in Anlagen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile,
2) auf allen Verkehrsflächen, auf denen durch Verkehrszeichen die Nutzung für Fußgänger und Radfahrer erlaubt oder vorgegeben ist, z.B. Panoramaradweg,
3) bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veran staltungen mit Menschenansammlungen,
4) auf allen Friedhöfen, Ortsrecht der Stadt Wülfrath
5) in öffentlichen städtischen Gebäuden. Innerhalb von Anlagen sind Hunde auf den vorgegebenen Wegen zu führen.
(6) Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
(7) Von den Regelungen in den Absätzen 3 und 5 sind Assistenzhunde für Menschen mit Behinderung ausgenommen.
Information und Hintergrundwissen zur Kastrationspflicht für Katzen und Kater mit Freigang ab dem 5. Lebensmonat.
Um das Katzenelend und die übermäßige Population von Katzen einzudämmen, bleibt aus tierschützerischer Sicht NUR die Kastration dieser Tiere. Freilebende Katzen können bis zu 3 mal pro Jahr je 4 Junge bekommen. Bei nur einem Tier sind das 12 Jungtiere im Jahr, in 10 Jahren sind es 120 Tiere. Katzen und Kater werden mit einem halben Jahr geschlechtsreif. Können also mind. 1 mal in ihrem Geburtsjahr Junge bekommen und/oder zeugen. Die Vorstellung wie das mit 10 Katzen in Ihrem Umkreis aussehen könnte, mag man sich fast gar nicht machen.

Was sehen Sie hier? Genau .. die wunderschönen Augen einer Katze
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die Augen einer 10 Jahre alten Katze, welche etwa 60-80 Junge geboren hat
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die Augen einer Katze, die mit erleben musste, wie die Hälfte ihrer Kinder starb (erschlagen, ertränkt, verhungert, misshandelt, überfahren usw.)
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die Augen einer Katze, die nie ein Festtagsmenü bekommen hat
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die Augen einer Katze, die nie in Ruhe schlafen kann, die immer auf der Hut ist
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die Augen einer Katze, die an inneren und äußeren Parasiten leidet
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die Augen einer Katze, die wahrscheinlich chronisch krank ist und dieses an ihre Kinder (und durch Berührung an Ihre Katzen) weiter gibt
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die Augen einer Katze, die immer hungrig ist
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die Augen einer Katze, die nie gestreichelt wurde, die immer misstrauisch ist (und wohl auch sein muss)
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die Augen einer Katze, die verjagt, verscheucht und auf die Hunde gehetzt werden
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die Augen einer Katze, deren Kinder keiner will
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die Augen einer Katze, um die sich keiner Gedanken macht
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die Augen einer Katze, die ………………….