Die große Katzenplage

Tierschützer fordern die Zwangskastration der herrenlosen Streuner.

Die Städte haben keine rechtliche Handhabe. Treuer Blick, herzerweichendes Maunzen und kuscheliges Fell, mit dem sie um die Beine streichen: Wild streunende Katzen gibt es an jeder Ecke. Und genau das ist das Problem.

Denn die Zahl der herrenlosen Tiere wächst unkontrollierbar und stellt vor allem Großstädte vor eine derzeit noch unlösbare Aufgabe. Denn die Verwaltungen können nichts dagegen tun, dass die Tiere durch die Städte streifen und sich jedes Jahr tausendfach vermehren. Grund: Das Gesetz steht ihnen im Weg.

Beispiel Düsseldorf: Dort soll es laut Katzenschutzbund rund 50.000 Streuner geben.

 [Quelle: Bild und Auszug WZ 5.10.2010]

Die Kastrationspflicht für Katzen ist das Gebot der Stunde ..

In Düsseldorf z.B. steht diese zwingende Verpflichtung, Katzen UND Kater, welche Freigänger sind, kurz bevor. In Paderborn müssen Katzen, die nach draußen gehen, bereits seit 2008 zwingend kastriert sein. Viele weitere Städte und Gemeinden werden sich sicher in der nächsten Zeit mit dieser Problematik beschäftigen und beschäftigen müssen, um der Katzenüberpopulation in ihrer Gegend entgegen zu wirken.

Tierschützer geben diese Empfehlung schon lange heraus und machen sich dafür stark.

Leider sind Katzenbesitzer vielfach oft immer noch der irrigen Meinung, eine Katze sollte mindestens einmal Junge bekommen haben, bevor sie kastriert wird. Die Wissenschaftler, Tierärzte und Tierpsychologen wissen aber inzwischen, dass es dem Tier nicht schadet vor der 1. Rolligkeit kastriert zu werden. Es nimmt keinen Schaden.. weder psychisch noch physisch. Das gilt für Kater und Katzen gleichermaßen.

Schaut man sich einmal nachfolgende Grafik genau an, dürfte eigentlich JEDEM klar sein, wie wichtig ein solches Gesetz ist.

Mit dieser Verpflichtung zur Kastration freilaufender Tiere geht in den meisten Fällen sicher die Kennzeichnungspflicht mittels Chip oder Tätowierung einher.

Vielfach wird dann gleichzeitig auch das Füttern freilebender und verwilderter Katzen verboten und unter Strafe gestellt.

Ausnahmeregelungen kann es für Züchter und landwirtschaftliche Betriebe geben.

Man will so –und anders geht es nicht- die Katzenpopulation eindämmen und ausdünnen und das Katzenelend verwilderter Tiere deutlich einschränken.

Verwilderte Katzen sind oft Überträger von gefährlichen Katzenkrankheiten bzw. selber so krank, dass sie diese Krankheiten auch auf ihren Nachwuchs, der vielfach ohnehin kaum Überlebenschancen hat, übertragen. Es ist ein Teufelskreis – aus dem anders nicht auszubrechen ist.

Fast alle Tierheime klagen über zu viele Katzen .. Katzen, welche vielfach auch nicht so ohne weiteres vermittelbar sind.

Man ist sich auch klar darüber, dass diese Maßnahmen den Tierbesitzern Geldkosten verursachen. Aber .. die Erfahrung zeigt auch, dass oft die Tiere einfach mal so eben verschenkt werden. Der neue Besitzer sich überhaupt keine Gedanken darüber macht, dass so ein niedlicher kleiner Stubentiger 15-20 Jahre alt werden kann, dass er krank werden kann, dass er im Laufe seines Lebens einfach eine Summe Geld kostet. Von Luft und Liebe und Streicheleinheiten alleine kann selbst eine Katze nicht überleben.  

Diese Dinge sollte man sich VOR der Anschaffung genau überlegen .. und sich intensiv fragen: 

  • Habe ich das Geld, für das Tier zu sorgen ..

  • Nötige Tierarztbesuche wahrzunehmen und zu bezahlen ..

  • es zu versorgen ..

  • es zu pflegen ..  

  • erlaubt der Vermieter die Tierhaltung ..

  • was mache ich im Urlaub mit dem Tier

  • die Möglichkeit, es so artgerecht wie möglich unterzubringen ..

  • die Zeit mich zu kümmern ..

  • jemanden, der für das Tier sorgt, wenn es mir mal nicht gut geht

  • und DAS viele viele Jahre lang?

  Kann man auch nur EINE dieser Fragen nicht bedingungslos mit JA beantworten,
sollte man sich lieber ein Plüschtier anschaffen!!!

Die Rechtslage:
Verordnung: Die einzige juristische Möglichkeit zur Einführung der Kastrationspflicht, die eine Kommune in einem solchen Fall hat, ist eine sogenannte Ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen , quasi ein "kleines Gesetz". Das Problem ist aber nun, dass solche eine Verordnung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlassen werden kann. Und zwar muss eine Gefahr bestehen, und die muss messbar sein. Im konkreten Fall der Katzen heißt das: Die Gefahr ist nicht messbar!

Gefahren: "Natürlich kann man logisch herleiten, dass je mehr Katzen herumlaufen auch die Probleme größer werden. Es könnten mehr Verkehrsunfälle geschehen, mehr Krankheiten übertragen werden, mehr Tiere leiden -- da wir aber nur schätzen können, wie viele Streuner es tatsächlich gibt, kann man die Gefahr nicht beziffern", erklärt Klaus Meyer, Leiter des Düsseldorfer Amtes für Verbraucherschutz. Und somit gibt es keine juristische Handhabe!

(Quelle: WZ 5.10.2010)

Wir vom Tierschutzverein Wülfrath e.V. werden eine solche
–wichtige-
Vereinbarung befürworten und begrüßen.
Zum Wohle vieler Tiere und –so muss man es leider sagen- zum Wohle vieler Tierhalter!

 

 

 

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