Die Untere Landschaftsbehörde
(ULB) warnt vor Urlaubsmitbringseln!
Ein schönes Souvenir aus
einem unvergesslichen Urlaub möchte jeder besitzen. Meist handelt es sich hierbei um vielfach verkaufte Mitbringsel, die
lediglich einen ideellen Wert besitzen. Bei einigen zum Kauf angebotenen Andenken, ist jedoch Vorsicht geboten.
Nicht selten kommt bei den
Touristen das böse Erwachen erst zu Hause,
wenn sich nämlich herausstellt, dass das kleine Mitbringsel zu den
besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten gehört.
Diese Arten dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Urlaubslandes aus- und in die Bundesrepublik eingeführt werden.
In den meisten Fällen, insbesondere bei lebenden Tieren und/oder Pflanzen, ist auch eine Einfuhrgenehmigung der Bundesrepublik Deutschland erforderlich.
Wenn die Ausfuhr ohne
Genehmigung vom Zoll entdeckt wird, wird das illegal eingeführte Souvenir direkt beschlagnahmt, und Bußgelder,
meist sogar Strafverfahren kommen auf den Urlauber zu.
Besonders in
orientalischen und asiatischen Ländern sollte deshalb,
insbesondere ein Kauf von Tieren und Pflanzen (und Teile aus toten Tieren oder
Pflanzen), gut durchdacht sein. Einige Beispiele von gerade beliebten Andenken:
zur Rassel
umfunktionierte Gürteltiere........
Mandolinen-Klangkörper aus Schildkrötenpanzern.........
Affenköpfe als Aschenbecher.........
Taschen, Gürtel usw. aus Krokodilleder.........
Schnitzereien aus Elfenbein.......
Haarspangen aus Schildpatt........
Schmuckstücke aus Korallen.......